OAPI (Organisation Africaine
de la Propriété Intellectuelle) ist die Afrikanische Organisation für
geistiges Eigentum des französischsprachigen Afrika. Mitgliedsstaaten
sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea,
Guinea-Bissau, Kamerun, Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo,
Tschad und Zentralafrikanische Republik. Zu beachten ist, dass Schutzrechte
in einem dieser Länder ausschließlich über den Weg einer OAPI Anmeldung
erlangt werden können.
OAPI ist Mitglied der Pariser
Verbandsübereinkunft und des PCT.
Anmeldeerfordernisse für
eine Nicht-PCT-Anmeldung für OAPI:
(a) Vollmacht (einfache Unterschrift,
Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb von 3 Monaten nach
Benachrichtigung nachgereicht werden;
(b) Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung in englischer
oder französischer Sprache - bei Einreichung erforderlich;
(c) Übertragungserklärung - kann innerhalb von 6 Monaten nachgereicht
werden;
(d) Übertragung der Prioritätsrechte - kann innerhalb von 6 Monaten
nachgereicht werden; und
(e) Prioritätsbeleg mit beglaubigter englischer oder französischer Übersetzung
- kann innerhalb von 6 Monaten nachgereicht werden.
Anmeldeerfordernisse für
die Einreichung einer PCT-Anmeldung für OAPI:
(i) Vollmacht (einfache Unterschrift,
Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb von 3 Monaten nach
Benachrichtigung nachgereicht werden;
(ii) Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung in englischer
oder französischer Sprache - bei Einreichung erforderlich;
(iii) Übertragung der Prioritätsrechte - kann innerhalb von 6 Monaten
nachgereicht werden;
(iv) Kopie der internationalen PCT Veröffentlichungsschrift - bei Einreichung
erforderlich;
(v) Kopie des internationalen Recherchenberichtes - kann nachgereicht
werden, keine festgesetzte Frist;
(vi) Kopie des internationalen vorläufigen Prüfungsberichtes - kann
nachgereicht werden, keine festgesetzte Frist.
Eine OAPI Anmeldung designiert
automatisch alle Mitgliedsstaaten. Die Kosten für die Hinterlegung einer
OAPI Patentanmeldung sind relativ hoch. Zurzeit schätzen wir, dass sich
die Kosten für eine OAPI Anmeldung auf zwischen ungefähr US$ 4400,00
und US$ 4600,00 (einschließlich Veröffentlichungsgebühren) für die ersten
10 Ansprüche und die ersten 10 Seiten der Beschreibung belaufen. Darin
sind Übersetzungskosten (falls erforderlich), Prioritätsansprüche, Kosten
für zusätzliche Ansprüche, Kosten für weitere Seiten und ausstehende,
bei Einreichung zu zahlende Jahresgebühren nicht eingeschlossen.
Hinzu kommt eine Gebühr von
ca. US$ 270,00 für die erste beanspruchte Priorität sowie eine Gebühr
von ca. US$ 170,00 für jede zusätzlich beanspruchte Priorität.
Bitte beachten Sie, dass
extrem hohe Zusatzgebühren bei mehr als 10 Ansprüchen zu entrichten
sind (etwa US$ 125,00 pro Anspruch) und dass zusätzliche Gebühren auch
je nach Länge der Beschreibung/Ansprüche/Zeichnungen verlangt werden
(von 11 bis 20 Seiten - etwa US$ 330,00, von 21 bis 30 Seiten - etwa
US$ 1130,00, von 31 bis 40 Seiten - etwa US$ 2730,00, von 41 bis 50
Seiten - etwa US$ 2950,00, danach ungefähr US$ 225,00 pro Satz von 10
Seiten bei mehr als 50 Seiten). Beachten Sie jedoch, dass es möglich
ist, einen vorläufigen Änderungsantrag einzureichen, um die Anzahl der
Ansprüche und damit die zusätzlichen Kosten zu reduzieren.
Bitte nehmen Sie ferner zur
Kenntnis, dass auf noch nicht erteilte OAPI Anmeldungen Jahresgebühren
zu entrichten sind. Diese sind jährlich zu zahlen und werden ab dem
internationalen Einreichungsdatum berechnet; sie belaufen sich auf ca.
U$ 1200,00 pro Jahr.
OAPI MUSTEREINTRAGUNGEN
OAPI (Organisation Africaine
de la Propriété Intellectuelle) ist die Afrikanische Organisation für
geistiges Eigentum des französischsprachigen Afrika. Mitgliedsstaaten
sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea,
Guinea-Bissau, Kamerun, Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo,
Tschad und Zentralafrikanische Republik Zu beachten ist, dass Schutzrechte
in einem dieser Länder ausschließlich über den Weg einer OAPI Anmeldung
erlangt werden können.
OAPI ist Mitglied der Pariser
Verbandsübereinkunft.
Anmeldeerfordernisse zur
Einreichung einer OAPI Musteranmeldung:
(a) Vollmacht (einfache Unterschrift,
Legalisierung nicht erforderlich) - kann nach Benachrichtigung nachgereicht
werden;
(b) 3 Sätze formelle Zeichnungen - werden bei Einreichung benötigt;
(c) Prioritätsbeleg mit beglaubigter englischer oder französischer Übersetzung
- kann innerhalb von 3 Monaten nachgereicht werden.
Eine OAPI Anmeldung designiert
automatisch alle Mitgliedsstaaten. Die Kosten für eine OAPI Musteranmeldung
belaufen sich auf ca. US$ 2300,00 bis US$ 2500,00. Hinzukommen ca. US$
260,00 pro beanspruchte Priorität.
OAPI TMARKENEINTRAGUNGEN
OAPI (Organisation
Africaine de la Propriété Intellectuelle) ist die Afrikanische Organisation
für geistiges Eigentum des französischsprachigen Afrika. Mitgliedsstaaten
sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea,
Guinea-Bissau, Kamerun, Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo
Tschad und Zentralafrikanische Republik.
Eine Anmeldung
deckt alle Mitgliedsstaaten. Nationale Eintragung oder Erneuerung in
einem einzelnen Mitgliedsstaat ist nicht möglich.
1. Anmeldeerfordernisse:
1.1 Vollständiger
Name, Straßenanschrift und Beschreibung des Anmelders/derAnmelderin
(ggf. einschl. Firmenbezeichnung und ggf. bei Körperschaften Staat/Land
der amtlichen Eintragung).
1.2 Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen.
1.3 Eine französische/englische Vollmacht (einfache Unterschrift genügt).
1.4 Zwölf Abbildungen der Marke.
1.5 Bei Prioritätsbeanspruchung: Beglaubigte Abschrift der Heimatanmeldung/-eintragung.
2. Klassifikation
und Priorität
2.1 Es finden
die 45 Klassen der Internationalen Waren- und Dienstleistungsklassifikation
Anwendung (Abkommen von Nizza).
2.2 Warenklassen und Dienstleistungsklassen sind separat anzumelden,
um die 3-Klassengebühr in Anspruch zu nehmen.
2.3 Anmeldungen in mehreren Klassen sind zulässig.
3. Allgemeines
3.1 Laufzeit:
10 Jahre ab Anmeldedatum; jeweils um weitere 10 Jahre verlängerbar.
3.2 Anwendung: Obwohl für Erneuerungszwecke kein Nachweis mehr über
Anwendung erforderlich ist, kann Nicht-Anwendung der Marke innerhalb
von 5 Jahren ab Anmeldedatum zur Löschung der Marke führen.
3.3 Kennzeichnung: Keine Pflicht, aber empfehlenswert.
3.4 Lizenzen: Obligatorisch
3.5 Übertragungen von Anmeldungen sind gestattet.
4. Kosten
4.1a Anmeldung:
1 Marke in 1 - 3 Klassen: $2590,00, zusätzliche, über 3 hinausgehende,
gleichzeitig angemeldete Klassen je $1200,00.
4.1b Prioritätsbeanspruchung: $370,00.
4.2 Übertragung: Erste Marke $1630,00, zusätzliche gleichzeitig angemeldete
Marken je $1100,00.
4.3 Vorbereitung von Unterlagen: $130,00
4.4 Amtliche Eintragung einer Namens- oder Adressenänderung: Erste Marke
$1260,00, zusätzliche gleichzeitig angemeldete Marken je $960,00.
4.5 Lizenzen: Erste Marke $1650,00, zusätzliche Marken je $1100,00.
4.6 Erneuerung: Erste Marke je $2320,00, zusätzliche gleichzeitig erneuerte
Klassen je $720,00. 4.7 Recherchen: Bei 1 Marke bis zu 3 Klassen: $730,00.
*** Bitte beachten:
Für Waren- und Dienstleistungsklassen sind separate Anmeldungen erforderlich