ARIPO (African Regional
Industrial Property Organisation) ist die Afrikanische Regionale
Organisation für gewerblichen Rechtsschutz des englischsprachigen
Afrika. Die Mitgliedsstaaten sind Botsuana, Gambia, Ghana, Kenia,
Lesotho, Liberia (seit 24. März 2010), Malawi, Mosambik, Namibia,
Ruanda (seit 24. September 2011), Sambia, Sierra Leone, Simbabwe,
Sudan, Swasiland, Tansania und Uganda. Bitte beachten Sie, dass
Schutzrechte auch auf individueller Basis in einem dieser Länder
auf dem Weg einer nationalen Anmeldung in einem solchen Land erworben
werden können.
ARIPO ist Mitglied der
Pariser Verbandsübereinkunft und des PCT.
Anmeldeerfordernisse
für eine Nicht-PCT-Anmeldung für ARIPO:
a) Vollmacht (einfache
Unterschrift, Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb
von 2 Monaten nachgereicht werden;
(b) Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung in
englischer Sprache - bei Einreichung erforderlich;
(c) Übertragungserklärung - kann nachgereicht werden; es gibt keine
festgesetzte Frist;
(d) Prioritätsbeleg mit beglaubigter englischer Übersetzung - kann
innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten nachgereicht werden.
Anmeldeerfordernisse
für die Einreichung einer PCT-Anmeldung für ARIPO:
(i) Vollmacht (einfache
Unterschrift, Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb
von 2 Monaten nachgereicht werden;
(ii) Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung in
englischer Sprache - bei Einreichung erforderlich;
(iii) Übertragungserklärung - kann nachgereicht werden; keine festgesetzte
Frist; (iv) Kopie der internationalen PCT Veröffentlichungsschrift
- bei Einreichung erforderlich;
(v) Kopie des internationalen Recherchenberichtes - kann nachgereicht
werden; keine festgesetzte Frist;
(vi) Kopie des internationalen vorläufigen Prüfungsberichtes - kann
nachgereicht werden, keine festgesetzte Frist
Es besteht die Möglichkeit,
jene ARIPO Mitgliedsstaaten zu designieren, auf die sich die Anmeldung
bezieht. Wir schätzen die Anmeldekosten einer ARIPO Patentanmeldung
auf zwischen ungefähr US$ 2200,00 und US$ 2400,00 (ausschließlich
Übersetzungskosten, falls erforderlich). Hinzuzurechnen sind die
Gebühren pro beanspruchtes Prioritätsdatum, die sich auf ca. US$
60,00 pro beanspruchte Priorität belaufen, ferner die Bestimmungsgebühren
von ca. US$ 180,00 pro designierten Mitgliedsstaat und die erste
Jahresgebühr (rückwirkend fällig ab 1. Jahrestag des internationalen
Anmeldedatums) in Höhe von ca. US$ 350,00 für den ersten designierten
Mitgliedsstaat sowie ungefähr US$ 50,00 für jeden weiteren designierten
Mitgliedsstaat.
Bitte beachten Sie,
dass in diesem Kostenanschlag die Recherche- und Prüfungsgebühren
nicht inbegriffen sind. Diese belaufen sich zurzeit auf etwa US$
1300,00 (manchmal bei PCT Anmeldungen der nationalen Phase nicht
erforderlich, wenn der IPER (internationaler vorläufiger Prüfungsbericht)
ohne Beanstandung erstellt und von ARIPO anerkannt wurde). Die Erteilungs-
und Veröffentlichungsgebühren sind ebenfalls nicht inbegriffen.
Diese belaufen sich zurzeit auf ca. US$ 1500,00. Beide brauchen
erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet zu werden.
Bitte nehmen Sie ferner
zur Kenntnis, dass bei mehr als 10 Ansprüchen Zusatzgebühren (ca.
US$ 60,00 pro Anspruch) erhoben werden und Zusatzgebühren des Weiteren
je nach Länge der Beschreibung/Ansprüche/Zeichnungen anfallen (bei
mehr als 30 Seiten ca. US$ 25,00 pro Seite). Diese Zusatzgebühren
sind zusammen mit den Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühren
zahlbar, d. h. nicht bei Anmeldung.

ARIPO
MUSTEREINTRAGUNGEN
ARIPO (African
Regional Industrial Property Organisation) ist die Afrikanische
Regionale Organisation für gewerblichen Rechtsschutz im englischsprachigen
Afrika. Die Mitgliedsstaaten sind Botsuana, Gambia, Ghana, Kenia,
Lesotho, Liberia, Malawi, Mosambik, Namibia, Ruanda, Sambia, Sierra
Leone, Simbabwe, Sudan, Swasiland, Tansania und Uganda. Bitte beachten
Sie, dass Schutzrechte auch auf individueller Basis in einem dieser
Länder auf dem Weg einer nationalen Anmeldung in einem solchen Land
erworben werden können
ARIPO ist
Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft.
Anmeldeerfordernisse
für eine ARIPO Musteranmeldung:
(a) Vollmacht
(einfache Unterschrift, Legalisierung nicht erforderlich) - kann
innerhalb von 2 Monaten nachgereicht werden;
(b) 6 Sätze formelle Zeichnungen - bei der Einreichung erforderlich;
(c) Übertragungserklärung - kann nachgereicht werden; es gibt keine
festgesetzte Frist;
(d) Prioritätsbeleg mit beglaubigter englischer Übersetzung - kann
innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten nachgereicht werden.
Es besteht
die Möglichkeit, jene ARIPO Mitgliedsstaaten zu designieren, auf
die sich die Anmeldung bezieht. Wir schätzen die Kosten für die
Hinterlegung einer ARIPO Musteranmeldung auf zwischen ca. US$ 1500,00
und US$ 1700,00. Hinzuzurechnen sind die Kosten pro beanspruchtes
Prioritätsdatum, die sich auf ca. US$ 50,00 pro beanspruchte Priorität
belaufen und ferner die Bestimmungsgebühren von ca. US$ 50,00 pro
designierten Mitgliedsstaat

ARIPO
MARKENEINTRAGUNGEN
Mitgliedsstaaten: Botsuana,
Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Malawi, Mosambik, Namibia,
Sambia, Sierra Leone, Simbabwe, Sudan, Swasiland, Tansania und Uganda.
Nationale Marken können in jedem Land einzeln geschützt werden.
1. Anmeldeerfordernisse:
1.1 Vollständiger Name,
Straßenanschrift und Beschreibung des Anmelders/der Anmelderin (ggf.
einschl. Firmenbezeichnung und ggf. bei Körperschaften Staat/Land
der amtlichen Eintragung).
1.2 Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen.
1.3 Vollmacht (einfache Unterschrift genügt).
1.4 Zwölf Abbildungen der Bildmarke - nicht größer als 9 cm x 9
cm.
1.5 Bei Prioritätsbeanspruchung, beglaubigte Abschrift der Prioritätsbelege,
zusammen mit beglaubigter englischer Übersetzung, falls zutreffend.
2. Klassifikation
2.1 Für Botsuana, Lesotho,
Namibia, Simbabwe und Tansania finden die 42 Klasser der Internationalen
Waren- und Dienstleistungsklassifikation Anwendung. Für Malawi und
Uganda finden die 34 Klassen der Internationalen Warenklassifikation
Anwendung.
2.2 Die Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft muss gleichzeitig
mit der Anmeldung beansprucht werden.
3. Allgemeines
3.1 Laufzeit: 10 Jahre
ab Anmeldedatum und jeweils um weitere 10 Jahre verlängerbar.
3.2 Anwendung: Festgelegt auf rein nationaler Basis. In den meisten
Vertragsstaaten innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung und danach,
Nicht-Anwendung in einer ununterbrochenen Zeitspanne von weiteren
fünf Jahren kann dazu führen, dass die Eintragung eventuell durch
eine dadurch benachteiligte Partei gelöscht wird.
3.3 Kennzeichnung: Keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert.
3.4 Lizenzen: gestattet
3.5 Übertragungen: Übertragung der Anmeldungen ist erlaubt
4. Kosten
4.1 Anmeldung: 1 Marke
bei Bestimmung 1 Staates $2400,00, zusätzliche Staaten $250,00 pro
Staat.
4.2 Anmeldung: Zusätzliche Marken/Klassen bei Bestimmung 1 Staates
bei gleichzeitiger Anmeldung $1700,00 pro Marke/Klasse, und weitere
$250,00 pro Staat.
4.3 Beanspruchung der Priorität: $130,00 pro Marke
4.4 Übertragung: Erste Marke (1 bis 8 Staaten) $600,00, zusätzliche
gleichzeitig angemeldete Marken/Klassen $300,00 pro Marke/Klasse.
4.5 Vorbereitung von Unterlagen: $110.00
4.6 Amtliche Eintragung einer Namens- oder Adressenänderung: Erste
Marke (1 bis 8 Staaten) $470,00, zusätzliche, gleichzeitig angemeldete
Marken/Klassen (1 bis 8 Staaten) $250,00 pro Marke/Klasse.
4.7 Lizenzen: Erste Marke (1 bis 8 Staaten) $610,00, zusätzliche
gleichzeitig angemeldete Marken/Klassen (1 bis 8 Staaten) $230,00
pro Marke/Klasse.
4.8 Erneuerung: Eine Marke/Klasse - pro Staat $725,00, zusätzliche
gleichzeitig erneuerte Marken/Klassen - pro Staat $450,00 pro Marke/Klasse.
4.9 Recherchen: ab $550,00.
4.10 Zusätzliche Kosten werden für Bekanntmachungs- und Eintragungsgebühren
erhoben, die sich pro Anmeldung, pro Staat auf etwa $775,00 belaufen.
o Bitte beachten Sie,
dass trotz des Bestehens von 16 ARIPO-Vertragsstaaten nur Botsuana,
Lesotho, Liberia, Malawi, Namibia, Simbabwe, Swasiland, Tansania
und Uganda ihre nationale Gesetzgebung dahingehend geändert haben,
die aus einer ARIPO-Eintragung entstehenden Rechte anzuerkennen.
o Bitte beachten Sie
ferner, dass Malawi und Uganda keine Dienstmarken anbieten.