ARIPO (African Regional Industrial
Property Organisation) ist die Afrikanische Regionale Organisation für
gewerblichen Rechtsschutz des englischsprachigen Afrika. Die Mitgliedsstaaten
sind Botsuana, Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia (seit 24. März
2010), Malawi, Mosambik, Namibia, Ruanda (seit 24. September 2011),
Sambia, Sierra Leone, Simbabwe, Sudan, Swasiland, Tansania und Uganda.
Bitte beachten Sie, dass Schutzrechte auch auf individueller Basis in
einem dieser Länder auf dem Weg einer nationalen Anmeldung in einem
solchen Land erworben werden können.
ARIPO ist Mitglied der Pariser
Verbandsübereinkunft und des PCT.
Anmeldeerfordernisse für
eine Nicht-PCT-Anmeldung für ARIPO:
a) Vollmacht (einfache Unterschrift,
Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb von 2 Monaten nachgereicht
werden;
(b) Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung in englischer
Sprache - bei Einreichung erforderlich;
(c) Übertragungserklärung - kann nachgereicht werden; es gibt keine
festgesetzte Frist;
(d) Prioritätsbeleg mit beglaubigter englischer Übersetzung - kann innerhalb
von 3 bzw. 6 Monaten nachgereicht werden.
Anmeldeerfordernisse für
die Einreichung einer PCT-Anmeldung für ARIPO:
(i) Vollmacht (einfache Unterschrift,
Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb von 2 Monaten nachgereicht
werden;
(ii) Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung in englischer
Sprache - bei Einreichung erforderlich;
(iii) Übertragungserklärung - kann nachgereicht werden; keine festgesetzte
Frist; (iv) Kopie der internationalen PCT Veröffentlichungsschrift -
bei Einreichung erforderlich;
(v) Kopie des internationalen Recherchenberichtes - kann nachgereicht
werden; keine festgesetzte Frist;
(vi) Kopie des internationalen vorläufigen Prüfungsberichtes - kann
nachgereicht werden, keine festgesetzte Frist
Es besteht die Möglichkeit,
jene ARIPO Mitgliedsstaaten zu designieren, auf die sich die Anmeldung
bezieht. Wir schätzen die Anmeldekosten einer ARIPO Patentanmeldung
auf zwischen ungefähr US$ 2200,00 und US$ 2400,00 (ausschließlich Übersetzungskosten,
falls erforderlich). Hinzuzurechnen sind die Gebühren pro beanspruchtes
Prioritätsdatum, die sich auf ca. US$ 60,00 pro beanspruchte Priorität
belaufen, ferner die Bestimmungsgebühren von ca. US$ 180,00 pro designierten
Mitgliedsstaat und die erste Jahresgebühr (rückwirkend fällig ab 1.
Jahrestag des internationalen Anmeldedatums) in Höhe von ca. US$ 350,00
für den ersten designierten Mitgliedsstaat sowie ungefähr US$ 50,00
für jeden weiteren designierten Mitgliedsstaat.
Bitte beachten Sie, dass
in diesem Kostenanschlag die Recherche- und Prüfungsgebühren nicht inbegriffen
sind. Diese belaufen sich zurzeit auf etwa US$ 1300,00 (manchmal bei
PCT Anmeldungen der nationalen Phase nicht erforderlich, wenn der IPER
(internationaler vorläufiger Prüfungsbericht) ohne Beanstandung erstellt
und von ARIPO anerkannt wurde). Die Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühren
sind ebenfalls nicht inbegriffen. Diese belaufen sich zurzeit auf ca.
US$ 1500,00. Beide brauchen erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet
zu werden.
Bitte nehmen Sie ferner
zur Kenntnis, dass bei mehr als 10 Ansprüchen Zusatzgebühren (ca. US$
60,00 pro Anspruch) erhoben werden und Zusatzgebühren des Weiteren je
nach Länge der Beschreibung/Ansprüche/Zeichnungen anfallen (bei mehr
als 30 Seiten ca. US$ 25,00 pro Seite). Diese Zusatzgebühren sind zusammen
mit den Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühren zahlbar, d. h. nicht
bei Anmeldung.

ARIPO MUSTEREINTRAGUNGEN
ARIPO (African
Regional Industrial Property Organisation) ist die Afrikanische Regionale
Organisation für gewerblichen Rechtsschutz im englischsprachigen Afrika.
Die Mitgliedsstaaten sind Botsuana, Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia,
Malawi, Mosambik, Namibia, Ruanda, Sambia, Sierra Leone, Simbabwe, Sudan,
Swasiland, Tansania und Uganda. Bitte beachten Sie, dass Schutzrechte
auch auf individueller Basis in einem dieser Länder auf dem Weg einer
nationalen Anmeldung in einem solchen Land erworben werden können
ARIPO ist Mitglied
der Pariser Verbandsübereinkunft.
Anmeldeerfordernisse
für eine ARIPO Musteranmeldung:
(a) Vollmacht
(einfache Unterschrift, Legalisierung nicht erforderlich) - kann innerhalb
von 2 Monaten nachgereicht werden;
(b) 6 Sätze formelle Zeichnungen - bei der Einreichung erforderlich;
(c) Übertragungserklärung - kann nachgereicht werden; es gibt keine
festgesetzte Frist;
(d) Prioritätsbeleg mit beglaubigter englischer Übersetzung - kann innerhalb
von 3 bzw. 6 Monaten nachgereicht werden.
Es besteht die
Möglichkeit, jene ARIPO Mitgliedsstaaten zu designieren, auf die sich
die Anmeldung bezieht. Wir schätzen die Kosten für die Hinterlegung
einer ARIPO Musteranmeldung auf zwischen ca. US$ 1500,00 und US$ 1700,00.
Hinzuzurechnen sind die Kosten pro beanspruchtes Prioritätsdatum, die
sich auf ca. US$ 50,00 pro beanspruchte Priorität belaufen und ferner
die Bestimmungsgebühren von ca. US$ 50,00 pro designierten Mitgliedsstaat

ARIPO MARKENEINTRAGUNGEN
Mitgliedsstaaten: Botsuana,
Gambia, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia,
Sierra Leone, Simbabwe, Sudan, Swasiland, Tansania und Uganda. Nationale
Marken können in jedem Land einzeln geschützt werden.
1. Anmeldeerfordernisse:
1.1 Vollständiger Name, Straßenanschrift
und Beschreibung des Anmelders/der Anmelderin (ggf. einschl. Firmenbezeichnung
und ggf. bei Körperschaften Staat/Land der amtlichen Eintragung).
1.2 Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen.
1.3 Vollmacht (einfache Unterschrift genügt).
1.4 Zwölf Abbildungen der Bildmarke - nicht größer als 9 cm x 9 cm.
1.5 Bei Prioritätsbeanspruchung, beglaubigte Abschrift der Prioritätsbelege,
zusammen mit beglaubigter englischer Übersetzung, falls zutreffend.
2. Klassifikation
2.1 Für Botsuana, Lesotho,
Namibia, Simbabwe und Tansania finden die 42 Klasser der Internationalen
Waren- und Dienstleistungsklassifikation Anwendung. Für Malawi und Uganda
finden die 34 Klassen der Internationalen Warenklassifikation Anwendung.
2.2 Die Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft muss gleichzeitig
mit der Anmeldung beansprucht werden.
3. Allgemeines
3.1 Laufzeit: 10 Jahre ab
Anmeldedatum und jeweils um weitere 10 Jahre verlängerbar.
3.2 Anwendung: Festgelegt auf rein nationaler Basis. In den meisten
Vertragsstaaten innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung und danach,
Nicht-Anwendung in einer ununterbrochenen Zeitspanne von weiteren fünf
Jahren kann dazu führen, dass die Eintragung eventuell durch eine dadurch
benachteiligte Partei gelöscht wird.
3.3 Kennzeichnung: Keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert.
3.4 Lizenzen: gestattet
3.5 Übertragungen: Übertragung der Anmeldungen ist erlaubt
4. Kosten
4.1 Anmeldung: 1 Marke bei
Bestimmung 1 Staates $2400,00, zusätzliche Staaten $250,00 pro Staat.
4.2 Anmeldung: Zusätzliche Marken/Klassen bei Bestimmung 1 Staates bei
gleichzeitiger Anmeldung $1700,00 pro Marke/Klasse, und weitere $250,00
pro Staat.
4.3 Beanspruchung der Priorität: $130,00 pro Marke
4.4 Übertragung: Erste Marke (1 bis 8 Staaten) $600,00, zusätzliche
gleichzeitig angemeldete Marken/Klassen $300,00 pro Marke/Klasse.
4.5 Vorbereitung von Unterlagen: $110.00
4.6 Amtliche Eintragung einer Namens- oder Adressenänderung: Erste Marke
(1 bis 8 Staaten) $470,00, zusätzliche, gleichzeitig angemeldete Marken/Klassen
(1 bis 8 Staaten) $250,00 pro Marke/Klasse.
4.7 Lizenzen: Erste Marke (1 bis 8 Staaten) $610,00, zusätzliche gleichzeitig
angemeldete Marken/Klassen (1 bis 8 Staaten) $230,00 pro Marke/Klasse.
4.8 Erneuerung: Eine Marke/Klasse - pro Staat $725,00, zusätzliche gleichzeitig
erneuerte Marken/Klassen - pro Staat $450,00 pro Marke/Klasse.
4.9 Recherchen: ab $550,00.
4.10 Zusätzliche Kosten werden für Bekanntmachungs- und Eintragungsgebühren
erhoben, die sich pro Anmeldung, pro Staat auf etwa $775,00 belaufen.
o Bitte beachten Sie, dass
trotz des Bestehens von 16 ARIPO-Vertragsstaaten nur Botsuana, Lesotho,
Liberia, Malawi, Namibia, Simbabwe, Swasiland, Tansania und Uganda ihre
nationale Gesetzgebung dahingehend geändert haben, die aus einer ARIPO-Eintragung
entstehenden Rechte anzuerkennen.
o Bitte beachten Sie ferner,
dass Malawi und Uganda keine Dienstmarken anbieten.