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Muster-, Marken- und Patentanmeldungen in Südafrika
Diese
Seite gibt Auskunft über die Anmeldung von Mustern, Patenten und Marken
in Südafrika. Für Informationen zur Anmeldung in OAPI Ländern, bitte
hier klicken und für Informationen zur Anmeldung in ARIPO Ländern
bitte hier klicken.
MUSTERANMELDUNGENSiehe
Tarif
ANMELDEERFORDERNISSE FÜR MUSTERANMELDUNGEN IN DER REPUBLIK SÜDAFRIKA
-
FORMBLATT
D3:: Erklärung und Vollmacht. Zeugen
oder Legalisierung nicht erforderlich. (Bitte geben Sie den/die Namen
und Art der Unterschriftsberechtigung der das Formblatt D3 unterzeichnenden
Person(en) an).
-
MUSTERÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG
(falls zutreffend). Zeugen oder Legalisierung
nicht erforderlich.
-
VORSCHRIFTSMÄSSIGE
ABBILDUNGEN des Musters (gemäß Patentzeichnungsnormen oder Fotos
angemessener Größe, die das Muster deutlich wiedergeben).
- PRIORITÄTSBELEG (bei
Prioritätsbeanspruchung), zusammen mit BEGLAUBIGTER ENGLISCHER ÜBERSETZUNG
DES PRIORITÄTSBELEGES (falls zutreffend).
P.S. Nach südafrikanischem
Recht kann ein Muster als ein "ästhetisches Muster" geschützt werden,
wobei der Schutz auf die äußere Erscheinung des Musters, sofern die äußere
Erscheinung nicht ausschließlich funktioneller Art ist, gewährt wird,
oder es kann als "funktionelles Muster" geschützt werden, wobei der Schutz
auf Mustermerkmale, die aufgrund seiner Funktion verlangt werden, gewährt
wird. Ein ästhetisches Muster muss in der Kategorie A des Registers eingetragen
werden und ein funktionelles Muster in der Kategorie F des Registers.
Ein Muster, dass sowohl ästhetische wie auch funktionelle Merkmale aufweist,
kann in beiden Kategorien (A und F) eingetragen werden. Hierzu sind allerdings
zwei Anmeldungen erforderlich, wobei die zweite Anmeldung etwa zwei Drittel
der ersten Anmeldung kostet (siehe Tarif). Erhalten wir keine Anweisungen,
in welcher Kategorie das Muster angemeldet werden soll, werden wir selbst
die Entscheidung treffen und das Muster in der entsprechenden Kategorie
anmelden. Sollten wir jedoch der Auffassung sein, dass das Muster in beiden
Kategorien angemeldet werden sollte, werden wir erst mit Ihnen Rücksprache
halten, um Ihre ausdrücklichen Anweisungen einzuholen.
Des Weiteren
kann eine Anmeldung für ein Muster nur in einer einzigen Klasse erfolgen
(unter Anwendung der internationalen Locarno Musterklassifikation). Wird
Schutz in mehreren Klassen gewünscht, müssen separate Anmeldungen in jeder
dieser Klassen zu den oben genannten Tarifen eingereicht werden. Das einem
eingetragenen Muster zugestandene Monopol ist auf Artikel beschränkt,
die in die Klasse bzw. Klassen fallen, in der/denen das Muster eingetragen
wurde. Bei Nichtmitteilung der Klasse(n) Ihrerseits, nehmen wir die Klassifikation
selbst vor. Sollten wir jedoch den Eindruck haben, dass das Muster in
mehr als eine Klasse fallen könnte, werden wir erst mit Ihnen in Verbindung
treten, um Ihre ausdrücklichen Anweisungen einzuholen.
-
vom
Anmelder unterzeichnete VOLLMACHT (Legalisierung nicht erforderlich);
vor Annahme der Anmeldung erforderlich.
-
ABBILDUNGEN DER MARKE:
15 pro Klasse, wenn es sich um eine Bildmarke handelt.
-
VERZEICHNIS DER WAREN
ODER DIENSTLEISTUNGEN: vorgeschlagenes Verzeichnis/vorgeschlagene
Verzeichnisse der Waren oder Dienstleistungen.
-
INTERNATIONALE KLASSEN:
falls bekannt (für jede Klasse ist eine separate Anmeldung erforderlich).
-
PRIORITÄTSBELEG:
bei Prioritätsbeanspruchung ist innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung
der Prioritätsbeleg zu hinterlegen. Prioritätsdatum und Nummer sind
bei Anmeldung erforderlich.
PATENTANMELDUNGEN
-
FORMBLATT
P3: Erklärung
und Vollmacht. Zeugen oder Legalisierung nicht erforderlich. (Bitte
geben Sie den/die Namen und Art der Unterschriftsberechtigung der
das Formblatt P3 unterzeichnenden Person(en) an).
- Formblatt
P26: Erklärung zur Verwendung einheimischer, biologischer
Ressourcen, genetischer Ressourcen, traditionell-einheimischen Wissens
bzw. dessen Anwendung
-
ERFINDUNGSÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG: Wenn der Anmelder
nicht der Erfinder oder einer der Erfinder ist. Legalisierung nicht
erforderlich.
-
PRIORITÄTSNACHFOLGEERKLÄRUNG:
bei Prioritätsanmeldungen, falls der Anmelder in Südafrika nicht
der gleiche ist wie der Anmelder der Grundanmeldung in einem Verbandsstaat.
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BESCHREIBUNG:
Zwei Kopien der Beschreibung und Ansprüche in englischer Sprache.
Internationales Papierformat A4.
-
VORSCHRIFTSMÄSSIGE
ZEICHNUNGEN:
(a) zwei Kopien jedes die Beschreibung begleitenden Blattes - Format
A4
(b)
eine Figur auf einem gesonderten Blatt; wird zusammen mit der Zusammenfassung
für die Veröffentlichung verwendet, falls zutreffend.
-
ZUSAMMENFASSUNG
der Offenbarung: nicht mehr als 150 Wörter umfassend; kann sich
auf die in der Zeichnungsfigur angegebenen Bezugszeichen beziehen;
wird für die Veröffentlichung verwendet.
-
INTERNATIONALE
KLASSIFIKATION: falls vorhanden. Wenn nicht, können wir die
Klassifikation vor der Annahme gegen eine zusätzliche Gebühr für
Sie vornehmen.
-
PRIORITÄTSBELEG:
bei Prioritätsanmeldungen: eine Kopie der Grundanmeldung, beglaubigt
vom zuständigen Patentamt sowie beglaubigte Übersetzung, falls nicht
in Englisch.
-
Für unsere
Akten benötigen wir je eine Kopie der Beschreibung, der Zusammenfassung
und der Zeichnungen.
-
Falls möglich,
erbitten wir zusammen mit Ihren Anweisungen den/die vollständigen
Namen und Anschrift(en) des Anmelders/der Anmelder, den vollständigen
Namen jeden Erfinders, und bei Prioritätsanmeldungen, vollständige
Prioritätseinzelheiten, einschließlich Datum, Land, Nummer der Grundanmeldung(en).
Bemerkungen:
-
In Südafrika
kann eine Anmeldung, für die keine Priorität beansprucht wird, mit
einer vorläufigen Beschreibung ohne Ansprüche eingereicht werden.
Innerhalb von spätestens 15 Monaten muss jedoch eine vollständige
Beschreibung hinterlegt werden, die die endgültige Form der Erfindung
wiedergibt und Ansprüche enthält.
-
Alle Unterlagen,
mit Ausnahme von Fotokopien von Originaldokumenten, müssen 1 ½ -zeilig
oder 2-zeilig getippt sein unter Einhaltung der folgenden Ränder:
linker Rand 25 mm, oberer Rand 20 mm, rechter Rand 15 mm und unterer
Rand 10 mm. Die vorschriftsmäßigen Zeichnungen müssen die gleichen
Ränder aufweisen.
-
IN
DRINGENDEN FÄLLEN ist es möglich, ein Anmeldedatum zu erlangen,
wenn zumindest folgende Unterlagen eingereicht werden:
Eine
Kopie der Beschreibung in einer Amtssprache eines der Verbandsstaaten,
einschl. einer Kopie der Zeichnungen, ODER Nummer, Datum und Titel
der Verbandsstaatanmeldung, deren Priorität beansprucht wird,
vorausgesetzt, dass eine Kopie der Beschreibung mit Zeichnungen
innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung hinterlegt wird.
-
ÜBERSETZUNGEN:
Wir können Übersetzungen aus dem Deutschen, Französischen und einigen
anderen Sprachen ins Englische für Sie anfertigen oder beschaffen.
see
South African Patents-Memorandum on Prosecuting a PCT National Phase
Application in South Africa
ANMELDEERFORDERNISSE
FÜR PCT-ANMELDUNGEN BEI EINTRITT IN DIE NATIONALE PHASE IN DER REPUBLIK
SÜDAFRIKA
- FORMBLATT
P3: Erklärung
und Vollmacht. Zeugen oder Legalisierung nicht erforderlich. (Bitte
geben Sie den/die Namen und Art der Unterschriftsberechtigung der das
Formblatt P3 unterzeichnenden Person(en) an).
- Formblatt
P26: Erklärung zur Verwendung einheimischer, biologischer
Ressourcen, genetischer Ressourcen, traditionell-einheimischen Wissens
bzw. dessen Anwendung
-
ÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG:
falls der Anmelder nicht der Erfinder oder einer der Erfinder ist.
Legalisierung nicht erforderlich.
-
PRIORITÄTSNACHFOLGEERKLÄRUNG:
falls der Anmelder in der Republik Südafrika nicht der gleiche ist
wie der Anmelder der Grundanmeldung in einem Verbandsstaat.
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PCT ANMELDENUMMER
UND/ODER WO VERÖFFENTLICHUNGSNUMMER
-
ÜBERSETZUNG:
Jegliche Änderungen nach Artikel 19 oder Artikel 34 sind, falls nicht
bereits der Fall, ins Englische zu übersetzen. Anmeldung muss, falls
nicht bereits der Fall, ins Englische übersetzt werden. Prioritätsbeleg
muss, falls nicht bereits der Fall, ins Englische übersetzt werden.
- Falls zutreffend, erbitten
wir, zusammen mit Ihren Instruktionen, den/die vollständigen Namen und
Anschrift(en) des Anmelders/der Anmelder, den vollständigen Namen eines
jeden Erfinders, sowie, bei Prioritätsanmeldungen, vollständige Prioritätsangaben,
einschließlich Datum, Land und Nummer der Grundanmeldung(en).
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