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Muster-, Marken- und Patentanmeldungen in Südafrika

Diese Seite gibt Auskunft über die Anmeldung von Mustern, Patenten und Marken in Südafrika. Für Informationen zur Anmeldung in OAPI Ländern, bitte hier klicken und für Informationen zur Anmeldung in ARIPO Ländern bitte hier klicken.

 

MUSTERANMELDUNGENSiehe Tarif
ANMELDEERFORDERNISSE FÜR MUSTERANMELDUNGEN IN DER REPUBLIK SÜDAFRIKA

  • FORMBLATT D3:: Erklärung und Vollmacht. Zeugen oder Legalisierung nicht erforderlich. (Bitte geben Sie den/die Namen und Art der Unterschriftsberechtigung der das Formblatt D3 unterzeichnenden Person(en) an).

  • MUSTERÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG (falls zutreffend). Zeugen oder Legalisierung nicht erforderlich.

  • VORSCHRIFTSMÄSSIGE ABBILDUNGEN des Musters (gemäß Patentzeichnungsnormen oder Fotos angemessener Größe, die das Muster deutlich wiedergeben).

  • PRIORITÄTSBELEG (bei Prioritätsbeanspruchung), zusammen mit BEGLAUBIGTER ENGLISCHER ÜBERSETZUNG DES PRIORITÄTSBELEGES (falls zutreffend).

P.S. Nach südafrikanischem Recht kann ein Muster als ein "ästhetisches Muster" geschützt werden, wobei der Schutz auf die äußere Erscheinung des Musters, sofern die äußere Erscheinung nicht ausschließlich funktioneller Art ist, gewährt wird, oder es kann als "funktionelles Muster" geschützt werden, wobei der Schutz auf Mustermerkmale, die aufgrund seiner Funktion verlangt werden, gewährt wird. Ein ästhetisches Muster muss in der Kategorie A des Registers eingetragen werden und ein funktionelles Muster in der Kategorie F des Registers. Ein Muster, dass sowohl ästhetische wie auch funktionelle Merkmale aufweist, kann in beiden Kategorien (A und F) eingetragen werden. Hierzu sind allerdings zwei Anmeldungen erforderlich, wobei die zweite Anmeldung etwa zwei Drittel der ersten Anmeldung kostet (siehe Tarif). Erhalten wir keine Anweisungen, in welcher Kategorie das Muster angemeldet werden soll, werden wir selbst die Entscheidung treffen und das Muster in der entsprechenden Kategorie anmelden. Sollten wir jedoch der Auffassung sein, dass das Muster in beiden Kategorien angemeldet werden sollte, werden wir erst mit Ihnen Rücksprache halten, um Ihre ausdrücklichen Anweisungen einzuholen.

Des Weiteren kann eine Anmeldung für ein Muster nur in einer einzigen Klasse erfolgen (unter Anwendung der internationalen Locarno Musterklassifikation). Wird Schutz in mehreren Klassen gewünscht, müssen separate Anmeldungen in jeder dieser Klassen zu den oben genannten Tarifen eingereicht werden. Das einem eingetragenen Muster zugestandene Monopol ist auf Artikel beschränkt, die in die Klasse bzw. Klassen fallen, in der/denen das Muster eingetragen wurde. Bei Nichtmitteilung der Klasse(n) Ihrerseits, nehmen wir die Klassifikation selbst vor. Sollten wir jedoch den Eindruck haben, dass das Muster in mehr als eine Klasse fallen könnte, werden wir erst mit Ihnen in Verbindung treten, um Ihre ausdrücklichen Anweisungen einzuholen.

MARKENANMELDUNGENSiehe Tarif

  • vom Anmelder unterzeichnete VOLLMACHT (Legalisierung nicht erforderlich); vor Annahme der Anmeldung erforderlich.

  • ABBILDUNGEN DER MARKE: 15 pro Klasse, wenn es sich um eine Bildmarke handelt.

  • VERZEICHNIS DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN: vorgeschlagenes Verzeichnis/vorgeschlagene Verzeichnisse der Waren oder Dienstleistungen.

  • INTERNATIONALE KLASSEN: falls bekannt (für jede Klasse ist eine separate Anmeldung erforderlich).

  • PRIORITÄTSBELEG: bei Prioritätsbeanspruchung ist innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung der Prioritätsbeleg zu hinterlegen. Prioritätsdatum und Nummer sind bei Anmeldung erforderlich.

 

PATENTANMELDUNGEN

  • FORMBLATT P3: Erklärung und Vollmacht. Zeugen oder Legalisierung nicht erforderlich. (Bitte geben Sie den/die Namen und Art der Unterschriftsberechtigung der das Formblatt P3 unterzeichnenden Person(en) an).

  • Formblatt P26: Erklärung zur Verwendung einheimischer, biologischer Ressourcen, genetischer Ressourcen, traditionell-einheimischen Wissens bzw. dessen Anwendung

  • ERFINDUNGSÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG: Wenn der Anmelder nicht der Erfinder oder einer der Erfinder ist. Legalisierung nicht erforderlich.

  • PRIORITÄTSNACHFOLGEERKLÄRUNG: bei Prioritätsanmeldungen, falls der Anmelder in Südafrika nicht der gleiche ist wie der Anmelder der Grundanmeldung in einem Verbandsstaat.

  • BESCHREIBUNG: Zwei Kopien der Beschreibung und Ansprüche in englischer Sprache. Internationales Papierformat A4.

  • VORSCHRIFTSMÄSSIGE ZEICHNUNGEN:

(a) zwei Kopien jedes die Beschreibung begleitenden Blattes - Format A4

(b) eine Figur auf einem gesonderten Blatt; wird zusammen mit der Zusammenfassung für die Veröffentlichung verwendet, falls zutreffend.

  • ZUSAMMENFASSUNG der Offenbarung: nicht mehr als 150 Wörter umfassend; kann sich auf die in der Zeichnungsfigur angegebenen Bezugszeichen beziehen; wird für die Veröffentlichung verwendet.

  • INTERNATIONALE KLASSIFIKATION: falls vorhanden. Wenn nicht, können wir die Klassifikation vor der Annahme gegen eine zusätzliche Gebühr für Sie vornehmen.

  • PRIORITÄTSBELEG: bei Prioritätsanmeldungen: eine Kopie der Grundanmeldung, beglaubigt vom zuständigen Patentamt sowie beglaubigte Übersetzung, falls nicht in Englisch.

  • Für unsere Akten benötigen wir je eine Kopie der Beschreibung, der Zusammenfassung und der Zeichnungen.

  • Falls möglich, erbitten wir zusammen mit Ihren Anweisungen den/die vollständigen Namen und Anschrift(en) des Anmelders/der Anmelder, den vollständigen Namen jeden Erfinders, und bei Prioritätsanmeldungen, vollständige Prioritätseinzelheiten, einschließlich Datum, Land, Nummer der Grundanmeldung(en).

Bemerkungen:

  • In Südafrika kann eine Anmeldung, für die keine Priorität beansprucht wird, mit einer vorläufigen Beschreibung ohne Ansprüche eingereicht werden. Innerhalb von spätestens 15 Monaten muss jedoch eine vollständige Beschreibung hinterlegt werden, die die endgültige Form der Erfindung wiedergibt und Ansprüche enthält.

  • Alle Unterlagen, mit Ausnahme von Fotokopien von Originaldokumenten, müssen 1 ½ -zeilig oder 2-zeilig getippt sein unter Einhaltung der folgenden Ränder: linker Rand 25 mm, oberer Rand 20 mm, rechter Rand 15 mm und unterer Rand 10 mm. Die vorschriftsmäßigen Zeichnungen müssen die gleichen Ränder aufweisen.

  • IN DRINGENDEN FÄLLEN ist es möglich, ein Anmeldedatum zu erlangen, wenn zumindest folgende Unterlagen eingereicht werden:

    Eine Kopie der Beschreibung in einer Amtssprache eines der Verbandsstaaten, einschl. einer Kopie der Zeichnungen, ODER Nummer, Datum und Titel der Verbandsstaatanmeldung, deren Priorität beansprucht wird, vorausgesetzt, dass eine Kopie der Beschreibung mit Zeichnungen innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung hinterlegt wird.

  • ÜBERSETZUNGEN: Wir können Übersetzungen aus dem Deutschen, Französischen und einigen anderen Sprachen ins Englische für Sie anfertigen oder beschaffen.

see South African Patents-Memorandum on Prosecuting a PCT National Phase Application in South Africa

ANMELDEERFORDERNISSE FÜR PCT-ANMELDUNGEN BEI EINTRITT IN DIE NATIONALE PHASE IN DER REPUBLIK SÜDAFRIKA

  • FORMBLATT P3: Erklärung und Vollmacht. Zeugen oder Legalisierung nicht erforderlich. (Bitte geben Sie den/die Namen und Art der Unterschriftsberechtigung der das Formblatt P3 unterzeichnenden Person(en) an).

  • Formblatt P26: Erklärung zur Verwendung einheimischer, biologischer Ressourcen, genetischer Ressourcen, traditionell-einheimischen Wissens bzw. dessen Anwendung

  • ÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG: falls der Anmelder nicht der Erfinder oder einer der Erfinder ist. Legalisierung nicht erforderlich.

  • PRIORITÄTSNACHFOLGEERKLÄRUNG: falls der Anmelder in der Republik Südafrika nicht der gleiche ist wie der Anmelder der Grundanmeldung in einem Verbandsstaat.

  • PCT ANMELDENUMMER UND/ODER WO VERÖFFENTLICHUNGSNUMMER

  • ÜBERSETZUNG: Jegliche Änderungen nach Artikel 19 oder Artikel 34 sind, falls nicht bereits der Fall, ins Englische zu übersetzen. Anmeldung muss, falls nicht bereits der Fall, ins Englische übersetzt werden. Prioritätsbeleg muss, falls nicht bereits der Fall, ins Englische übersetzt werden.

  • Falls zutreffend, erbitten wir, zusammen mit Ihren Instruktionen, den/die vollständigen Namen und Anschrift(en) des Anmelders/der Anmelder, den vollständigen Namen eines jeden Erfinders, sowie, bei Prioritätsanmeldungen, vollständige Prioritätsangaben, einschließlich Datum, Land und Nummer der Grundanmeldung(en).

 

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